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Das Schulprogramm
Inhalt
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Allgemeines zur Schule
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Leitbild & Leitsätze
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Kooperationen
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Elterninformationen
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Öffentlichkeitsarbeit
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Schulinterne Förderkonzeption (LRS und LimB)
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Evaluation
1. Allgemeines zur Schule
Unser Schulprogramm beinhaltet wesentliche Angaben zur Schulentwicklung und zum Schulprofil. Es gibt Auskunft über Schulleitung, Schulmanagement sowie die Arbeit des Kollegiums. Die Schule besitzt somit ein Instrument der Transparenz, das der Verständigung dient. Das Schulprogramm soll eine systematische Information aller Mitwirkenden sichern und eine wichtige Grundlage für eine gezielte Weiterentwicklung von Schule und Unterricht bereitstellen.
Standort & Schülerzahlen Schwerin ist die Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns mit etwas weniger als 100.000 Einwohnern. Die Grundschule „Fritz Reuter“ liegt im Innenstadtbereich in der Nähe vieler interessanter, öffentlicher oder Repräsentationszwecken dienender Gebäude.
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Gesamtschülerzahl: 228 (Stand: 01.09.2024)
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Klassen: 10
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Lehrkräfte: 12
Ausstattung Die Schule verfügt über eine gute Ausstattung:
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10 Klassenräume
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Schulsozialarbeit
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Lehrmittelraum & Werkraum
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Turnhalle im Haus & Computerraum
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Schulhof mit als Inseln angelegten Erfahrungsräumen und einer Weitsprunggrube
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Mittagsverpflegung
| Funktion | Name |
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| Schulleiterin | Frau Molder |
| Stellv. Schulleiterin | Frau Hartwig |
| Sekretariat | Frau Walter |
| Hausmeister | Herr Lawrenz |
| Hortleiterin | Frau Buß |
2. Leitbild
In unserer Schule legen wir Wert darauf, dass sich Groß und Klein wohlfühlt, Neugierde geweckt wird und das Lernen Freude bringt.
Leitsätze
Die Leitsätze sind das Herzstück unseres Leitbildes. Sie treffen Kernaussagen über die grundsätzlichen Werte und Ziele der Arbeit an unserer Schule.
Leitsatz 1: Bei uns steht der gute Unterricht im Mittelpunkt.
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Förderung der Methodenkompetenz der Lehrkräfte durch Teamgruppen auf Klassenstufenbasis und Fachkonferenzen.
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Fächerverbindender Unterricht.
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Erlernen von Lernstrategien und Arbeitstechniken (Methodentraining), beginnend in der Projektwoche zum Start des Schuljahres.
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Arbeit nach Förderplänen (Förderunterricht, Differenzierung, Teilungsunterricht).
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Begabtenförderung.
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Methodenvielfalt: Frontale Phasen, Stationsarbeit, Lerntheken, Werkstattarbeit.
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Weiterbildungen der Lehrkräfte zum Thema Inklusion.
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Enge Zusammenarbeit mit der Schulpsychologin und dem Diagnostischen Dienst.
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Durchführung von Teilen des gemeinsamen Unterrichts mit einer Lehrkraft der Förderschule.
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Einsatz externer Lehrkräfte zur Vermeidung von Unterrichtsausfall.
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Durchführung der individuellen Lernstandsanalysen in Klasse 3.
Leitsatz 2: Bei uns arbeiten Lehrer, Eltern, Hort und gesellschaftliche Einrichtungen vertrauensvoll zusammen.
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Beibehaltung eines interessanten außerunterrichtlichen Lebens durch Arbeitsgemeinschaften (Judo, Fußball, Badminton, Handball, Musikschule Fröhlich).
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Tag der offenen Tür.
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Kooperative Elternarbeit und Schulförderverein.
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Fortführung von Kooperationen (z. B. Weinbergschule, Kitas – von unserer Schule organisierte Elternabende und Projekte, umliegende Schulen).
Leitsatz 3: Bei uns kann sich jeder kreativ, musisch und sportlich ausprobieren.
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Zusammenarbeit mit der Musikschule „Fröhlich“.
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Kreatives Gestalten als Ersatzunterricht.
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Zusammenarbeit mit verschiedenen Sportvereinen.
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Angebote nach dem Unterricht: Judo, Fußball, Badminton, Ballspiele für Mädchen, Fechten, Tanz, Handball.
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Mediennutzung: Arbeit im Computerkabinett und am Tablet.
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Umfangreiches Angebot an Musikinstrumenten (Orffsches Schlagwerk).
Leitsatz 4: Bei uns achten wir auf einen respektvollen, gewaltfreien und freundlichen Umgang miteinander.
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Stärkung sozialer Kompetenzen, u. a. durch konsequente Umsetzung der Hausordnung (Einhaltung von Regeln und Ritualen im Miteinander).
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Gemeinsames Erarbeiten von Regeln und Festsetzen geeigneter Maßnahmen.
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Üben angemessener Verhaltensstrategien in Interaktions- und Rollenspielen.
Leitsatz 5: Bei uns wird an Bewährtem im pädagogischen Alltag festgehalten, aber auch stets neuen Ideen Raum gelassen.
Traditionen:
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Cross-am-Turm-Lauf & UNICEF-Lauf
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Leselöwenwettbewerb
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Tag der offenen Tür
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Weihnachtssingen & Theaterbesuch zur Weihnachtszeit
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Sportfest & Teilnahme an Sportwettkämpfen
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Mathematikolympiade
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Teilnahme an verschiedenen regionalen Wettbewerben
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Verschiedene Projekte zum Schuljahresausklang
3. Kooperationen
Die Grundschule „Fritz Reuter“ pflegt Kooperationsbeziehungen zu:
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der Weinbergschule (Evangelisch kooperative Schule zur individuellen Lebensbewältigung),
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verschiedenen Kindertageseinrichtungen,
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umliegenden Schulen (Weinertschule, Fridericianum),
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der Musikschule „Fröhlich“,
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verschiedenen Sportvereinen.
4. Elterninformationen
4.1 Fernbleiben vom Unterricht
Nimmt Ihr Kind mehrere Stunden an einem Tag oder mehrere Tage nicht am Unterricht teil, ist der Grund des Fernbleibens am ersten Tag innerhalb der ersten Unterrichtsstunde mitzuteilen. Bei Erkrankung kann gegebenenfalls auch ein Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis von der Lehrkraft verlangt werden.
Bitte beachten Sie: Schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es morgens schon über Unwohlsein klagt. In der Schule bedeutet es für Ihr Kind eine besondere körperliche Belastung, für die Lehrerinnen eine zusätzliche Sorge und für Sie als Eltern eventuell die Notwendigkeit, Ihr Kind vorzeitig abzuholen.
4.2 Unfallversicherung
Alle Schüler unserer Einrichtung sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Unfälle, die während des Unterrichts geschehen (dazu zählen auch Wanderungen), müssen der Schule innerhalb von drei Tagen mitgeteilt werden.
4.3 Haftpflichtversicherung
Die Schüler haben die Möglichkeit, ihre Fahrräder auf dem Schulgelände abzustellen und anzuschließen. Kinder, die ihre Fahrradprüfung noch nicht abgelegt haben, sollten jedoch nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
Wichtig: Für Schäden, die an Fahrrädern entstehen, übernimmt die Schule keine Haftung. Eine private Haftpflichtversicherung gibt Ihnen möglicherweise den erforderlichen Schutz und dient auch der Schadensregelung für Schäden, die Ihr Kind wider besseres Wissen anrichtet.
4.4 Schulbuchausleihe
Alle Schüler können die benötigten Schulbücher ausleihen. Die Berechnungsgrundlagen sind so bemessen, dass ein Schulbuch für mehrere Jahre verwendet werden muss. Das bedeutet, dass die Schüler pfleglich mit den Lernmitteln umgehen müssen. Wir bitten darum, alle Bücher einzuschlagen (bitte nicht mit Klebestreifen am Buch festkleben) und ordentlich mit ihnen umzugehen.
4.5 Elternversammlungen & Elternsprechtage
Die Termine für die Elternversammlungen und Elternsprechtage werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenleitung Ihres Kindes. Außerdem haben Sie nach Absprache die Möglichkeit, anstehende Probleme mit den Fachlehrern und der Schulleitung zu besprechen.
4.6 Einsammeln von Geldbeträgen
Für bestimmte Unterrichtsmaterialien und zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Schule stehen, müssen Geldbeträge in unterschiedlicher Höhe eingesammelt werden. Hinweis: Für Inhaber der Bildungskarte werden bestimmte Kosten übernommen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Anspruch auf diese Leistungen haben.
4.7 Sportunterricht
Während des Sportunterrichts ist das Tragen von Schmuck (inklusive Ohrringe) untersagt. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder an den Sporttagen keinen Schmuck tragen und mit angemessener Sportkleidung für drinnen und draußen ausgerüstet sind.
4.8 Verlust von Wertgegenständen
Der Verlust und Diebstahl von zum Unterricht nicht erforderlichen Gegenständen kann vermieden werden, indem diese gar nicht erst in die Schule mitgebracht werden. Für den Verlust solcher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
5. Öffentlichkeitsarbeit
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Homepage (wird regelmäßig aktualisiert)
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Regelmäßige Veröffentlichungen im örtlichen Mitteilungsblatt
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Schul-Logo
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Schul-T-Shirts
6. Schulinterne Förderkonzeption (LRS und LimB)
Grundlagen:
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Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (in der Fassung vom 10.09.2010, letzte berücksichtigte Änderung vom 13.12.2012).
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Verwaltungsvorschrift des BM zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen vom 20. Mai 2014.
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Zweite Verordnung zur Änderung der Förderverordnung Sonderpädagogik.
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Rahmenpläne MV.
Ablauf der Diagnostik: Eine gezielte Diagnostik zur LRS/LimB wird nur nach eingehender Beobachtung durch den Klassenlehrer und die unterrichtenden Fachlehrer vorgenommen.
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Klasse 1 (Anfangsphase): Bei Feststellung von Lernschwierigkeiten seitens der Schulärztin kommt in den ersten 6–10 Wochen das „Münsteraner Screening“ zur Früherkennung zum Einsatz (durch Klassenlehrer oder LRS-Lehrer).
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Klasse 1 (Jan/Feb): Schuleigener LRS-Test mit allen Schülern durch den Deutschlehrer (Lautdiktat, Wortdiktat, Silbenbögen, Silbenrätsel, akustische/visuelle Differenzierung, Sinnerfassung, freies Schreiben – nach Fibel von Volk und Wissen).
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Klasse 2 (Dezember): LRS-Test mithilfe der „Diagnostischen Bilderliste“.
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Klasse 2 (Februar): Überprüfung auffälliger Schüler durch den Diagnostischen Dienst des Schulamtes (nach Elterngesprächen).
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Klasse 4 (Oktober): Erneute Überprüfung auffälliger Kinder nach Antragstellung durch den Diagnostischen Dienst. Erst zu diesem Zeitpunkt wird LRS diagnostiziert und für die weitere Dauer der Schulzeit bestätigt.
Alle Unterlagen verbleiben in der Schulakte und werden an die weiterführenden Schulen weitergereicht.
Formen des individualisierten Unterrichts: Jeder Klassenlehrer erstellt einen Förderplan (Formular Bildungsserver MV). Dieser enthält konkrete, verbindliche und zeitlich festgelegte Schwerpunkte für ein halbes Schuljahr. Er wird mit den Eltern besprochen und aktenkundig gemacht.
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Nachteilsausgleich: Dieser wird dokumentiert, muss aber immer zielgleich sein. Es gelten die allgemeinen Maßstäbe der Leistungsbewertung. Der Nachteilsausgleich wird nicht im Zeugnis vermerkt.
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Abweichungen: Ein Aussetzen der Notengebung ist nicht zulässig. Abweichungen in besonderen Fällen (z. B. Deutschzensuren mindestens ein halbes Jahr 5 und 6) sind im Zeugnis unter „Vermerke“ zu benennen.
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Förderangebote: Die Grundschule „Fritz Reuter“ bietet spezielle Förderangebote (z. B. LRS-Stunde) durch qualifizierte Lehrkräfte an.
7. Evaluation
Die Evaluation unserer Arbeit ist ein wichtiges Instrument, um den Ist-Zustand und den Soll-Zustand der gesteckten Aufgaben zu prüfen und zu bewerten. Die Schwerpunkte liegen insbesondere bei den im Schulprogramm festgelegten Entwicklungszielen (die 5 Leitsätze) in Form von Selbst- und Fremdevaluation.
Die Selbstevaluation findet als Prozessevaluation statt und stützt sich auf:
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Erstellung von Protokollen aller Beratungen (Dienstberatung, Fachschaftsberatung, Arbeitskreise).
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Dokumentation der schulischen Arbeit.
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Gesprächsprotokolle von Zusammenkünften aller am Schulleben Beteiligten.
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Gegenseitige Hospitationen.
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Befragungen mittels Fragebögen.
Die Organisation der Selbstevaluation liegt bei der Steuergruppe. Die Schulkonferenz wird über die Ergebnisse informiert und berät über nötige Maßnahmen. Ziel ist die Qualitätssicherung und -verbesserung, die Bekräftigung von Bewährtem oder die Beseitigung von Mängeln.