Schulprogramm

Das Schulprogramm der Grundschule „Fritz Reuter“ Schwerin

 

  1. Das Schulprogramm
  2. Allgemeines zur Schule
  3. Leitbild
    • Leitsatz 1
    • Leitsatz 2
    • Leitsatz 3
    • Leitsatz 4
    • Leitsatz 5
  1. Kooperationen
  2. Elterninformationen
    • Fernbleiben vom Unterricht
    • Unfallversicherung
    • Haftpflichtversicherung
    • Schulbuchausleihe
    • Elternversammlungen, Elternsprechtage
    • Einsammeln von Geldbeträgen
    • Sportunterricht
    • Verlust von Wertgegenständen
  1. Öffentlichkeitsarbeit
  2. Schulinterne Förderkonzeption der Grundschule „Fritz Reuter“ für den Bereich LRS und Limb
  3. Evaluation

 

  1. Das Schulprogramm

Unser Schulprogramm beinhaltet wesentliche Angaben zur Schulentwicklung, zum Schulprofil, gibt Auskunft über Schulleitung und Schulmanagement sowie die Arbeit des Kollegiums. Die Schule besitzt somit ein Instrument der Transparenz, das der Verständigung dient. Das Schulprogramm soll dadurch eine systematische Information aller Mitwirkenden sichern und eine wichtige Grundlage für eine gezielte Weiterentwicklung von Schule und Unterricht bereitstellen.

  1. Allgemeines zur Schule

Schwerin ist die Landeshauptstadt Mecklenburg – Vorpommerns mit etwas weniger als 100000 Einwohnern.

Die Grundschule „Fritz Reuter“ liegt im Innenstadtbereich nahe der vielen interessanten, öffentlichen oder Repräsentationszwecken dienenden Gebäude.

Die Gesamtschülerzahl liegt derzeit bei 204 Schülerinnen und Schülern (Stand 28.08.2023). Die Schülerinnen und Schüler werden in 9 Klassen unterrichtet. An der Grundschule „Fritz Reuter“ unterrichten derzeit 10 Lehrerinnen.

Die Schule verfügt über eine gute Ausstattung:

  • 9 Klassenräume
  • Förderraum
  • Schulsozialarbeit
  • Lehrmittelraum
  • Werkraum
  • Turnhalle im Haus
  • Computerraum
  • Schulhof mit als Inseln angelegten Erfahrungsräumen und einer Weitsprunggrube
  • Mittagsverpflegung

Die Aufgabenverteilungen/ Zuständigkeiten verteilen sich wie folgt:

Frau Molder               Schulleiterin                           

Frau Hartwig              Stellvertretende Schulleiterin

 

Frau Schreiber           Sekretariat

Herr Lawrenz             Hausmeister

Frau Buß                    Hortleiterin

 

  1. Leitbild

In unserer Schule legen wir Wert darauf, dass sich Groß und Klein wohl fühlt, Neugierde geweckt wird und das Lernen Freude bringt.

 

Leitsätze

Die Leitsätze sind das Herzstück unseres Leitbildes. Sie treffen Kernaussagen über die grundsätzlichen Werte und Ziele der Arbeit an unserer Schule.

 

  • Bei uns steht der gute Unterricht im Mittelpunkt.
  • Methodenkompetenz der Lehrkräfte fördern durch Teamgruppen auf Klassenstufenbasis, Fachkonferenzen
  • Fächerverbindender Unterricht
  • Lernstrategien und Arbeitstechniken (Methodentraining) erlernen, beginnend in der Projektwoche zum Beginn des Schuljahres
  • Arbeit nach den Förderplänen
  • Förderunterricht, Differenzierung, Teilungsunterricht
  • Begabtenförderung
  • Arbeit in frontalen Phasen, Stationsarbeit, Lerntheken, Werkstattarbeit
  • Weiterbildungen der Lehrkräfte zum Thema Inklusion
  • Enge Zusammenarbeit mit der Schulpsychologin und dem Diagnostischen Dienst
  • Durchführung von Teilen des gemeinsamen Unterrichts mit einer Lehrkraft der Förderschule
  • Einsatz externer Lehrkräfte zur Vermeidung von Unterrichtsausfall
  • Durchführung der individuellen Lernstandsanalysen Kl. 3
  • Bei uns arbeiten Lehrer, Eltern, Hort und gesellschaftliche Einrichtungen vertrauensvoll zusammen.
  • Beibehaltung eines interessanten außerunterrichtlichen Lebens an der Schule durch Arbeitsgemeinschaften: Judo, Fußball, Badminton, Handball, Musikschule Fröhlich
  • Tag der offenen Tür
  • Kooperative Elternarbeit
  • Kooperationen fortführen (z.B. Weinbergschule, Kitas – von unserer Schule organisierte Elternabende und Projekte, umliegende Schulen)
  • Schulförderverein
  • Bei uns kann sich jeder kreativ, musisch und sportlich ausprobieren.
  • Zusammenarbeit mit der Musikschule „Fröhlich“ fortführen
  • Kreatives Gestalten als Ersatzunterricht
  • Zusammenarbeit mit verschiedenen Sportvereinen
  • Angebote nach dem Unterricht: Judo, Fußball, Badminton, Ballspiele für Mädchen, Fechten, Tanz, Handball
  • Mediennutzung: Arbeit im Computerkabinett und am Tablet
  • Umfangreiches Angebot an Musikinstrumenten (Orffsches Schlagwerk)
  • Bei uns achten wir auf einen respektvollen, gewaltfreien und freundlichen Umgang miteinander.
  • Soziale Kompetenzen stärken u.a. durch konsequente Umsetzung der Hausordnung (Einhaltung von Regeln und Ritualen im gegenseitigen Miteinander)
  • Gemeinsames Erarbeiten von Regeln und Festsetzen geeigneter Maßnahmen
  • Üben angemessener Verhaltensstrategien in Interaktions- und Rollenspielen
  • Bei uns wird an Bewährtem im pädagogischen Alltag festgehalten, aber auch stets neuen Ideen Raum gelassen.

 

  • Traditionen:
  • Cross-am-Turm-Lauf
  • Uniceflauf
  • Leselöwenwettbewerb
  • Tag der offenen Tür
  • Weihnachtssingen
  • Sportfest
  • Mathematikolympiade
  • Teilnahme an Sportwettkämpfen
  • Teilnahme an verschiedenen regionalen Wettbewerben
  • Verschiedene Projekte zum Schuljahresausklang
  • Theaterbesuch zur Weihnachtszeit
  • Kooperationen mit verschiedenen Einrichtungen
  1. Kooperationen

Die Grundschule „Fritz Reuter“ pflegt Kooperationsbeziehungen zu der Weinbergschule (Evangelisch kooperative Schule zur individuellen Lebensbewältigung), zu verschiedenen Kindertageseinrichtungen und zu umliegenden Schulen (Weinertschule, Fridericianum), zur Musikschule „Fröhlich“ und zu verschiedenen Sportvereinen.

 

  1. Elterninformationen

5.1     Fernbleiben vom Unterricht

Nimmt Ihr Kind mehrere Stunden an einem Tag oder mehrere Tage nicht am Unterricht teil, ist der Grund des Fernbleibens am ersten Tag innerhalb der ersten Unterrichtsstunde mitzuteilen. Bei Erkrankung kann gegebenenfalls auch ein Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis von der Lehrkraft verlangt werden.

Schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es morgens schon über Unwohlsein klagt. In der Schule bedeutet es für Ihr Kind eine besondere körperliche Belastung, für die Lehrerinnen eine zusätzliche Sorge und für Sie als Eltern eventuell die Notwendigkeit, Ihr Kind abzuholen.

 

5.2    Unfallversicherung

Alle Schüler unserer Einrichtung sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Unfälle, die während des Unterrichts geschehen, dazu zählen auch Wanderungen, müssen der Schule innerhalb von drei Tagen mitgeteilt werden.

 

5.3    Haftpflichtversicherung

Die Schüler haben die Möglichkeit, ihre Fahrräder, die sie für den Schulweg nutzen, auf dem Schulgelände abzustellen und anzuschließen. Kinder, die aber ihre Fahrradprüfung noch nicht abgelegt haben, sollten nicht mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Für Schäden, die an Fahrrädern entstehen, übernimmt die Schule keine Haftung. Eine Haftpflichtversicherung, die für Ihr Kind oder Ihre Familie abgeschlossen wurde, gibt Ihnen möglicherweise den erforderlichen Schutz und dient auch der Schadensregelung für Schäden, die Ihr Kind wider besseren Wissens anrichtet.

 

5.4    Schulbuchausleihe

Alle Schüler können die benötigten Schulbücher ausleihen. Allerdings sind die Berechnungsgrundlagen für die Anschaffung der Bücher so bemessen, dass ein Schulbuch für mehrere Jahre verwendet werden muss. Das bedeutet, dass die Schüler pfleglich mit den Lernmitteln umgehen müssen. Wir bitten darum, alle Bücher einzuschlagen (bitte nicht mit Klebestreifen bekleben) und ordentlich mit ihnen umzugehen.

 

5.5    Elternversammlungen, Elternsprechtage

Die Termine für die Elternversammlungen und Elternsprechtage werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Bei weiteren Fragen richten Sie sich bitte an die Klassenleiter Ihres Kindes. Außerdem haben Sie auch nach Absprache die Möglichkeit, mit den Fachlehrern und der Schulleitung anstehende Probleme zu beraten.

 

5.6    Einsammeln von Geldbeträgen

Für bestimmte Unterrichtsmaterialien und zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Schule stehen, müssen Geldbeträge unterschiedlicher Höhe von den Schülern eingesammelt werden.

Für Inhaber der Bildungskarte werden bestimmte Kosten übernommen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie Anspruch auf diese Leistungen haben.

 

5.7    Sportunterricht

Während des Sportunterrichts ist das Tragen von Schmuck untersagt. Dazu gehören auch Ohrringe. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Kinder an den Sporttagen keinen Schmuck tragen. Rüsten Sie Ihr Kind bitte mit angemessener Sportkleidung für drinnen und draußen aus.

 

5.8    Verlust von Wertgegenständen

Der Verlust und Diebstahl von zum Unterricht nicht erforderlicher Gegenstände kann vermieden werden, indem sie gar nicht erst in die Schule mitgebracht werden. Für den Verlust solcher Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

  1. Öffentlichkeitsarbeit
  • Homepage (wird regelmäßig aktualisiert)
  • regelmäßige Veröffentlichungen im örtlichen Mitteilungsblatt
  • Schul-Logo
  • Schul-T-Shirts

 

  1. Schulinterne Förderkonzeption der Grundschule „Fritz Reuter“ für den Bereich LRS und Limb

Grundlagen der schulinternen Förderkonzeption:

  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010, letzte berücksichtigte Änderung: Gesetz vom 13. Dezember 2012
  • Verwaltungsvorschrift des BM (Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, im Rechtschreiben oder im Rechnen vom 20.Mai 2014
  • Zweite Verordnung zur Änderung der Förderverordnung Sonderpädagogik
  • Rahmenpläne MV

 

  1. Eine gezielte Diagnostik zur LRS/Limb wird nur nach eingehender Beobachtung durch den Klassenlehrer und den unterrichtenden Fachlehrern vorgenommen.
  2. Bei Feststellung von Lernschwierigkeiten seitens der Schulärztin kommt in der Anfangsphase (ca. 6-10 Wochen) der 1. Klasse das „Münsteraner Screening“ zur Früherkennung von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten zum Einsatz. (durch Klassenlehrer oder LRS-Lehrer)
  3. Im 1. Schuljahr wird im Januar/Februar ein schuleigener LRS-Test mit allen Schülern durch den Deutschlehrer durchgeführt. (Lautdiktat, Wortdiktat, Silbenbögen einzeichnen, Silbenrätsel, Akustische Differenzierung, Visuelle Differenzierung, Sinnerfassung, Freies Schreiben; nach Fibel von Volk und Wissen)
  4. In der 2. Klasse erfolgt im Dezember ein LRS-Test mithilfe der „Diagnostischen Bilderliste“. Für auffällige Schüler erfolgt im Februar die Überprüfung durch den Diagnostischen Dienst des Schulamtes. (durch Klassenlehrer, Schulleitung) Gespräche mit Eltern finden statt.
  5. Im 4. Schuljahr werden (im Oktober) auffällige Kinder erneut nach Antragsstellung durch den Diagnostischen Dienst überprüft. Erst zu diesem Zeitpunkt wird LRS diagnostiziert und für die weitere Dauer der Schulzeit bestätigt.
  6.  Alle Unterlagen verbleiben in der Schulakte und werden an die weiterführenden Schulen gereicht.
  7. Formen des individualisierten Unterrichts
  • Jeder Klassenlehrer erstellt einen Förderplan nach dem Formular vom Bildungsserver MV. Dieser enthält konkrete, verbindliche, realisierbare, zeitlich festgelegte Schwerpunkte für ½ Schuljahr, wird mit den Eltern besprochen und aktenkundig gemacht.
  • Dabei werden Formen des Nachteilsausgleiches dokumentiert. Der Nachteilsausgleich muss immer zielgleich sein. Es gelten die allgemein gültigen Maßstäbe der Leistungsbewertung. Die Gewährung eines Nachteilsausgleiches ist in den Zeugnissen nicht zu vermerken. Ein Aussetzen der Notengebung ist nicht zulässig. Abweichungen, wie in besonderen Fällen (Deutschzensuren mindestens ½ Jahr 5 und 6) sind im Zeugnis unter „Vermerke“ zu benennen. (Verwaltungsvorschrift BM 20.5.2014)
  • Die Grundschule „Fritz Reuter“ bietet spezielle Förderangebote, die durch qualifizierte Lehrkräfte durchgeführt werden, an. (LRS-Stunde durch eine qualifizierte Lehrkraft)

 

  1. Evaluation

Die Evaluation unserer schulischen Arbeit im Rahmen des Schulprogramms ist ein wichtiges Instrument, den derzeitigen und den Soll-Zustand der Verwirklichung gesteckter Aufgaben in unserer Schule zu prüfen und zu bewerten.

Die Schwerpunkte liegen insbesondere bei den im Schulprogramm festgelegten Entwicklungsschwerpunkten (die 5 Leitsätze) in Form von Selbst- und Fremdevaluation.

Die Selbstevaluation findet als Prozessevaluation statt. Sie stützt sich auf folgende Maßnahmen:

  • Erstellung von Protokollen aller Beratungen (Dienstberatung, Fachschaftsberatung, Arbeitskreise…)
  • Dokumentation der schulischen Arbeit
  • Gesprächsprotokolle von Zusammenkünften aller am Schulleben Beteiligten
  • Gegenseitige Hospitationen
  • Befragungen mittels Fragebögen

Die Organisation der Selbstevaluation liegt bei der Steuergruppe. Die Schulkonferenz wird über die Ergebnisse informiert und berät über nötige Maßnahmen der weiteren praktischen Umsetzung des Schulprogramms. Durch diese regelmäßig stattfindende Evaluation soll eine Bestandsaufnahme zur Qualitätssicherung und –verbesserung der schulischen Arbeit, die Bekräftigung oder Optimierung von Bewährtem oder auch ein Aufruf zur Mängelbeseitigung gewährleistet sein.