Der Schulelternrat…

 

 

 

 

  • vertritt die schulischen Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule, beteiligt sich an der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule und fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Erziehungsberechtigten. Der Schulelternrat kann im Rahmen seiner Aufgaben Arbeitskreise einrichten oder andere Veranstaltungen durchführen. Der Schulelternrat regelt seine Angelegenheiten in eigener Verantwortung. Er kann gegenüber Konferenzen sowie gegenüber dem Schülerrat Empfehlungen abgeben, die auf der nächsten Sitzung dieses Gremiums beraten werden müssen.
  • festigt und vertieft das Vertrauen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten.
  • berät Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten zur Gestaltung der Schule und unterbreitet diese den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung.
  • wählt die Vertreter der Erziehungsberechtigten in die Schulkonferenz.