Schulanmeldung

 

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt werden. (für das Schuljahr 2024/25 also für die Kinder, die vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018 geboren sind) 

Sie können einen Antrag auf eine vorzeitige Einschulung stellen, wenn Ihr Kind spätestens am 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt wird und es körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt ist.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, im Einvernehmen mit dem Schulleiter, des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes sowie des schulpsychologischen Dienstes des Staatlichen Schulamtes eine Zurückstellung vom Schulbesuch in der Grundschule zu beantragen.

Die Termine für die schulärztliche Untersuchung im Stadthaus erfolgt in der Regel über den Kindergarten, den Ihr Kind besucht. Sie selbst können aber auch einen Termin mit Frau Dr. Kloesel (0385/5452846) vereinbaren.

Im September und Oktober sind die Anmeldungen für die Grundschulen im Stadthaus bei Frau Schmidt (0385/5452013) oder auch online möglich.

Zur Anmeldung mitzubringen sind:

  • die Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes
  • der gültige Personalausweis bzw. Reisepass der/des Personensorgeberechtigten

Bitte informieren Sie sich auch auf der Internetseite des Stadthauses. Hier finden Sie ebenso Auskünfte zur Hortanmeldung die zusätzlich beantragt werden muss.