Schulanmeldung

EinschulungWann beginnt die Schulpflicht?

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis spätestens 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt werden.

Für das Schuljahr 2026/27 betrifft das alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren wurden.

Die Schulpflicht startet dann mit Beginn des nächsten Schuljahres (meist im August oder September)

 

Vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung

Wenn Ihr Kind erst im darauffolgenden Schuljahr 6 Jahre alt wird, Sie aber den Eindruck haben, dass es bereits schulreif ist, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind körperlich, geistig und in seinem Verhalten ausreichend entwickelt ist.

Sollten Sie hingegen das Gefühl haben, dass Ihr Kind noch mehr Zeit benötigt, besteht die Möglichkeit, eine Zurückstellung vom Schulbesuch zu beantragen. Dies geschieht in Absprache mit

  • der Schulleitung,
  • dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie
  • dem schulpsychologischen Dienst des Staatlichen Schulamtes.

Schulärztliche Untersuchung

Die Termine für die schulärztliche Untersuchung im Stadthaus werden in der Regel über den Kindergarten Ihres Kindes organisiert.
Alternativ können Sie auch selbst einen Termin bei Frau Dr. Kloesel  (Tel.: 0385 / 545 28 46) vereinbaren.


Anmeldung an der Grundschule

Die Anmeldung für die Grundschulen im Stadthaus findet im September und Oktober statt.
Sie können Ihr Kind entweder persönlich bei Frau Schmidt (Tel.: 0385 / 545 20 13) oder online anmelden.


Diese Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Dokumente mit:

  • die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie
  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass der Personensorgeberechtigten

Weitere Informationen

Auf der Internetseite des Stadthauses finden Sie zusätzliche Informationen, unter anderem zur Hortanmeldung, die separat beantragt werden muss.
Website zur Schulanmeldung