Wie kann ich mein Kind vom Unterricht abmelden?
Wenn Ihr Kind an einem Tag mehrere Stunden oder an mehreren Tagen nicht am Unterricht teilnimmt, informieren Sie die Schule bitte am ersten Fehltag bis spätestens 7:50 Uhr per E-Mail über den Grund.
Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn es sich morgens schon krank oder unwohl fühlt.
Der Schulalltag ist für Ihr Kind körperlich anstrengend. Für die Lehrerinnen bedeutet es zusätzliche Sorge, und für Sie als Eltern kann es notwendig werden, Ihr Kind wieder abzuholen.
Welche Daten werden in der Schule verarbeitet?
Wie kann mein Kind vom Sportunterricht befreit werden?
Anträge zur Beurlaubungen vom Sportunterricht müssen von den Erziehungsberechtigten schriftlich erfolgen und begründet werden.
Schüler können aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise vom Sportunterricht freigestellt werden. Lehrkräfte können für den Sportunterricht Freistellungen bis zu vier Wochen aussprechen. In Einzelfällen kann zur Entscheidung darüber eine ärztliche Bescheinigung verlangt werden.
Über eine längere Freistellung ist eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes (Kinder-und Jugendärztlicher Dienst) einzuholen, wenn die Erkrankung oder Behinderung nicht offenkundig ist.
Was ist vor der Einschulung meines Kindes zu beachten?
Wann beginnt die Schulpflicht?
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis spätestens 30. Juni eines Jahres 6 Jahre alt werden.
Für das Schuljahr 2026/27 betrifft das alle Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 geboren wurden.
Die Schulpflicht startet dann mit Beginn des nächsten Schuljahres (meist im August oder September)
Vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung
Wenn Ihr Kind erst im darauffolgenden Schuljahr 6 Jahre alt wird, Sie aber den Eindruck haben, dass es bereits schulreif ist, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind körperlich, geistig und in seinem Verhalten ausreichend entwickelt ist.
Sollten Sie hingegen das Gefühl haben, dass Ihr Kind noch mehr Zeit benötigt, besteht die Möglichkeit, eine Zurückstellung vom Schulbesuch zu beantragen. Dies geschieht in Absprache mit
– der Schulleitung,
– dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst sowie
– dem schulpsychologischen Dienst des Staatlichen Schulamtes.
Schulärztliche Untersuchung
Die Termine für die schulärztliche Untersuchung im Stadthaus werden in der Regel über den Kindergarten Ihres Kindes organisiert.
Alternativ können Sie auch selbst einen Termin bei Frau Dr. Kloesel (Tel.: 0385 / 545 28 46) vereinbaren.
Anmeldung an der Grundschule
Die Anmeldung für die Grundschulen im Stadthaus findet im September und Oktober statt.
Sie können Ihr Kind entweder persönlich bei Frau Schmidt (Tel.: 0385 / 545 20 13) oder online anmelden.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Anmeldung
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Dokumente mit:
– die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie
– den gültigen Personalausweis oder Reisepass der Personensorgeberechtigten
Weitere Informationen
Auf der Internetseite des Stadthauses finden Sie zusätzliche Informationen, unter anderem zur Hortanmeldung, die separat beantragt werden muss.
Wie kann ich mein Kind zur Mittagsverpflegung anmelden?
Schulverpflegung
Gesund, ausgewogen und mit Energie durch den Schultag – mit der Schulverpflegung von Schwerin Menü.
Passende Ernährung für jedes Alter
Kinder und Jugendliche sind im Schulalltag körperlich und geistig stark gefordert. Gleichzeitig unterscheiden sich ihre Ernährungsbedürfnisse je nach Altersstufe erheblich – ein Erstklässler benötigt etwas anderes als eine Schülerin oder ein Schüler der oberen Klassen.
Unsere Mittagsangebote sind deshalb so gestaltet, dass sie den unterschiedlichen Altersgruppen gerecht werden. Ziel ist eine bedarfsgerechte und abwechslungsreiche Verpflegung, die sowohl das Wohlbefinden als auch die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit unterstützt. Dabei legen wir großen Wert auf eine vollwertige Zusammensetzung der Mahlzeiten, die wichtige Nährstoffe und Ballaststoffe liefert und zugleich gut schmeckt.
Durch verschiedene Menüoptionen können die Speisen individuell kombiniert werden. So erhalten Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte täglich eine Auswahl an Gerichten mit sättigenden Portionsgrößen und hoher Akzeptanz.
Unsere Grundwerte
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regionale Zutaten und verlässliche Qualität
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nährstoffreiche und vitaminbewusste Zusammenstellung
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fair kalkulierte Preise
Interesse an unserem Angebot?
Gerne entwickeln wir für Ihre Schule oder Einrichtung ein maßgeschneidertes Verpflegungskonzept. Auf Wunsch stellen wir Ihnen unser Leistungs- und Preisangebot in einer übersichtlichen Präsentation vor.
Bestellungen sowie Abbestellungen sind bequem telefonisch, per Fax oder online möglich – jeweils bis 08:00 Uhr am Ausgabetag.
Wo kann ich mein Kind für die Hortbetreuung anmelden?
Wenn Ihr Kind mit Beginn des Schulbesuches den Hort besuchen soll, melden Sie es bitte bei der Schulanmeldung im Stadthaus mit an. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung des Anspruches per Post. Mit diesem Formular werden Sie bitte bei der Hortleiterin Frau Buß vorstellig.
Kinder, die zu einem späteren Zeitpunkt einen Hortplatz in Anspruch nehmen sollen, werden direkt bei der Hortleiterin Frau Buß unter +49358/7610900 oder +49385/76054920 angemeldet.