Der Schulelternrat…

Der Schulelternrat

Der Schulelternrat vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule. Er wirkt bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages mit und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.

Die Aufgaben des Schulelternrates:

  • Er fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Erziehungsberechtigten.
  • Er berät über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur Gestaltung des Schullebens.
  • Er leitet diese an die zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung weiter.
  • Er kann Arbeitskreise bilden oder Veranstaltungen durchführen.
  • Er gibt Empfehlungen an schulische Gremien und den Schülerrat.
  • Er wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten für die Schulkonferenz.

Der Schulelternrat regelt seine Angelegenheiten eigenverantwortlich.