Der Schulelternrat
Der Schulelternrat vertritt die Interessen aller Erziehungsberechtigten der Schule. Er wirkt bei der Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages mit und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus.
Die Aufgaben des Schulelternrates:
- Er fördert die Mitwirkungs- und Verantwortungsbereitschaft der Erziehungsberechtigten.
- Er berät über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zur Gestaltung des Schullebens.
- Er leitet diese an die zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung weiter.
- Er kann Arbeitskreise bilden oder Veranstaltungen durchführen.
- Er gibt Empfehlungen an schulische Gremien und den Schülerrat.
- Er wählt die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten für die Schulkonferenz.
Der Schulelternrat regelt seine Angelegenheiten eigenverantwortlich.